Übernahme der Kosten für Psychotherapie

Grundversicherung (KVG)

Ich bin als selbständige Psychologin für die Abrechnung mit der Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) zugelassen. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie. Das notwendige Formular stelle ich Ihnen nach der Kontaktaufnahme zu.

Invalidenversicherung (IV)

Für die Übernahme der Behandlungskosten in meiner psychologischen Praxis benötigt Ihr Kind eine IV-Verfügung für medizinische Massnahmen und zusätzlich eine ärztliche Verordnung für Psychotherapie durch einen Spezialarzt/eine Spezialärztin.

Selbstzahlung

Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten selbst tragen.